Langheinrich Consulting

Beratung von Langheinrich Consulting und Zuperstars ist BAFA-förderfähig

17.02.2024 13:52 Kommentar(e) Von Peter

Wir sind ab sofort bei der BAFA registriert

Die Mühe hat sich gelohnt! Wir sind stolz darauf, dass wir seit Februar 2024 bei der BAFA als Beratungshaus registriert sind und entsprechend als förderfähige Berater agieren dürfen. Doch was hat das für Vorteile für Sie als Kunde?

  1. Unsere Beratungsaufwände sind förderfähig, Sie sparen also bares Geld
  2. Wir führen die Beratung richtlinienkonform durch
  3. Wir stellen dies durch ein System zur Qualitätssicherung sicher
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Wie ist der Ablauf bei einer BAFA-Förderung

Die Förderfähigkeit durch die BAFA setzt einerseits voraus, dass das Beratungsthema an sich förderfähig ist. Weiterhin gibt es ein paar Formalitäten und Abläufe, die zwingend eingehalten werden müssen.

1. Sie identifizieren Ihren Beratungsbedarf

Der konkrete Beratungsbedarf ist der erste Schritt auf dem Weg zur BAFA-Förderung. Gründe können ganz unterschiedlich sein: Sie sind in Gründung und benötigen Startberatung, Sie sind ein Bestandsunternehmen und wollen sich in Sachen Digitalisierung fit machen, oder Sie sind wirtschaftlich in Notlage geraten. Alles können Auslöser für Beratungsbedarf sein.

2. Wir legen gemeinsam Art und Umfang der Beratung fest

Nachdem durch Sie in konkreter Bedarf identifiziert worden ist, gehen wir gemeinsam ins Gespräch. Wir legen Ihnen dar, wo unsere Stärken liegen und wo wir unterstützen können. Gemeinsam legen wir fest, welche Beratungsleistungen erfolgen sollen.

3. Wir prüfen, ob eine BAFA-Förderung für Sie generell infrage kommt

Sobald feststeht, wie der konkrete Beratungsbedarf lautet, holen wir für Sie eine erste Einschätzung ein, ob Ihr Unternehmen generell förderfähig ist und ob es aktuell eine passende BAFA-Förderung gibt. In diesem Zuge teilen wir Ihnen auch mit, wie hoch der Förderbetrag sein wird, damit Sie entsprechend planen können.

Hinweis: Das gemeinsame Festlegen des Beratungsumfangs und die Prüfung durch uns sind für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich. Sie gehen überhaupt kein Risiko ein, wenn Sie mit uns einen Termin machen.

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4. Wir bieten unsere Leistungen offiziell per Angebot an

Wenn Sie mit dem identifizierten Beratungsumfang einverstanden sind, bieten wir unsere Leistungen in einem offiziellen Angebot an. Dort finden Sie in detaillierter Form:

  • Herausforderung/Aufgabenstellung
  • Ziel, welches durch das Projekt erreicht werden soll
  • Die von uns angebotenen Beratungsinhalte
  • Umfang und Kosten der Beratung
Diese Inhalte stellen auf der einen Seite die vertragliche Gestaltung unserer Zusammenarbeit dar. Weiterhin benötigen Sie die Inhalte aus dem Angebot für den Förderantrag.

5. Wir helfen Ihnen dabei, den Förderantrag zu stellen

Nachdem der Rahmen der Beratung dargelegt ist, können Sie nun den Förderantrag stellen. Hierfür stellt die BAFA eine Online-Plattform bereit. Im Rahmen dessen müssen Sie Ihre Firmendaten erfassen und die Form und den Umfang der Beratung.

Hinweis: Nach Abgabe des Antrags müssen Sie sich noch etwas gedulden - siehe nächster Schritt.

6. Sie beauftragen uns, wir gehen gemeinsam in die Projektarbeit

Nach Übermittlung des Antrags prüft die BAFA Ihren Antrag nach formalen Gesichtspunkten. Sobald Sie von der BAFA das unverbindliche Informationsschreiben erhalten haben, dürfen Sie uns beauftragen und wir können gemeinsam in die Projektarbeit starten. Die Arbeit wird in der Art und Weise und mit den Inhalten durchgeführt, die wir vorher gemeinsam festgelegt und im Angebot fixiert haben.

7. Wir unterstützen Sie beim Verwendungsnachweis

Nach Abschluss des Projekts muss bei der BAFA schließlich der Verwendungsnachweis erbracht werden. Dies ist essenziell, damit eine Erstattung von Beratungskosten durch die BAFA erfolgen kann. Wir unterstützen Sie dabei entsprechend, indem wir Ihnen folgendes zur Verfügung stellen:

  • Beratungsbericht über die durchgeführten Leistungen
  • Ordnungsgemäße Rechnungen über die Leistungen
Zusammen mit dem Verwendungsnachweisformular, der De-Minimis-Erklärung und geeigneten Zahlungsnachweisen übermitteln wir gemeinsam alles gebündelt an die BAFA.

Lassen Sie uns gemeinsam starten!

Wie Sie sehen, ist die Förderung durch die BAFA einfach zu bewerkstelligen und sicherlich nichts, vor dem man falschen Respekt entwickeln sollte. Sofern die Beratungsinhalte passen, die Voraussetzungen gegeben sind und die Formalitäten eingehalten werden, steht einer Förderung nichts im Wege. Deshalb: Buchen Sie sich noch heute einen unverbindlichen Termin und lassen Sie uns darüber reden, wie Sie von unseren Leistungen und der Förderung durch die BAFA profitieren können.

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Peter

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